Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auf dieser Seite sind Produkte dargestellt, die Abbildungen zeigen, die unter den § 86a StGB fallen. Dazu zählen u.a. das Hakenkreuz, SS-Runen, sowie das Abbild Adolf Hitlers. Die öffentliche Darstellung und Verbreitung solcher Darstellungen ist verboten.
Straffreie Ausnahmen
Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB).
Die Darstellung im Rahmen dieses Online-Shops erfolgt im Rahmen der sachgerechten Darstellung von Sammelobjekten, die als Kunst- oder Kulturgüter gelten. Somit ist die Darstellung in diesem Rahmen erlaubt und kann strafrechtlich nicht verfolgt werden.